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   BayObLG, 22.08.1996 - 2Z BR 84/96   

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https://dejure.org/1996,2165
BayObLG, 22.08.1996 - 2Z BR 84/96 (https://dejure.org/1996,2165)
BayObLG, Entscheidung vom 22.08.1996 - 2Z BR 84/96 (https://dejure.org/1996,2165)
BayObLG, Entscheidung vom 22. August 1996 - 2Z BR 84/96 (https://dejure.org/1996,2165)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 883; GBO § 19
    Vormerkung eigenständiger Übereignungspflichten des Erben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit einer vom Grundstückseigentümer bewilligten Vormerkung zur Sicherung eines aufschiebend bedingten Anspruchs auf Übertragung des Grundstücks; Eintritt der Bedingung nach dem Tod des Grundstückseingentümers; Abhängigkeit des Eintritts vom Verhalten der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 883 Abs. 1; GBO § 19
    Vormerkung zur Sicherung eines aufschiebend bedingten Anspruchs auf Übertragung eines Grundstücks bei von einem Verhalten eines Erben des Eigentümers abhängiger Bedingung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 208
  • NJW-RR 1997, 640 (Ls.)
  • DNotZ 1997, 155
  • FamRZ 1997, 187
  • Rpfleger 1997, 59
  • BayObLGZ 1996, 183
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 20.09.1994 - 15 W 250/94

    Eintragungsfähigkeit für bedingten Auflassungsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 22.08.1996 - 2Z BR 84/96
    »Eine vom Grundstückseigentümer bewilligte Vormerkung zur Sicherung eines aufschiebend bedingten Anspruchs auf Übertragung des Grundstücks kann auch dann in das Grundbuch eingetragen werden, wenn die Bedingung außer zu Lebzeiten des Grundstückseigentümers auch erst nach dessen Tod eintreten und der Eintritt der Bedingung von einem Verhalten des Erben abhängig sein kann (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Hamm DNotZ 1995, 315 ).«.

    Er möchte die Zwischenverfügung, soweit sie sich nicht durch Abhilfe erledigt hat, und die Entscheidung des Landgerichts aufheben, sieht sich daran jedoch durch die Entscheidung des OLG Hamm vom 20.9.1994 (DNotZ 1995, 315 = Rpfleger 1995, 208 ) gehindert.

  • BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77

    Voraussetzungen für die Auflassung eines Grundstücks; Anforderungen an die

    Auszug aus BayObLG, 22.08.1996 - 2Z BR 84/96
    Der Anspruch muß sich gegen ihn als den Rechtsinhaber richten (vgl. BayObLGZ 1977, 268/271 f.; Demharter GBO 21. Aufl. Anh. zu § 44 Rn. 85, 98).
  • BayObLG, 11.05.1995 - 2Z BR 28/95

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung bei einem Vertrag zugunsten eines Dritten

    Auszug aus BayObLG, 22.08.1996 - 2Z BR 84/96
    Bei dem Rückübertragungsanspruch handelt es sich um einen mehrfach aufschiebend bedingten Anspruch; er ist eingeräumt für den Fall, daß ein Rücktrittsgrund vorliegt und außerdem die Beteiligten zu 1 (oder der Überlebende von ihnen) von dem Vertrag zurücktreten und die Rückauflassung verlangen (sog. Potestativbedingung; zur Abgrenzung zwischen künftigem und bedingtem Anspruch vgl. Bay-ObLG Rpfleger 1989, 190/191; DNotZ 1996, 374 jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 18.11.1988 - BReg. 2 Z 99/88

    Auflassungsvormerkung zur Sicherung einer im Rahmen eines Erbvertrages

    Auszug aus BayObLG, 22.08.1996 - 2Z BR 84/96
    Bei dem Rückübertragungsanspruch handelt es sich um einen mehrfach aufschiebend bedingten Anspruch; er ist eingeräumt für den Fall, daß ein Rücktrittsgrund vorliegt und außerdem die Beteiligten zu 1 (oder der Überlebende von ihnen) von dem Vertrag zurücktreten und die Rückauflassung verlangen (sog. Potestativbedingung; zur Abgrenzung zwischen künftigem und bedingtem Anspruch vgl. Bay-ObLG Rpfleger 1989, 190/191; DNotZ 1996, 374 jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01

    Auslegung der Grundbucheintragung - strenge Anforderungen an Nachweis

    Ein derart befristeter Anspruch, der sich gegen den Betroffenen als Rechtsinhaber richtet und nicht unter der ausdrücklichen Bedingung steht, dass der Beschenkte den Schenker überlebt, ist vormerkungsfähig (Palandt/Bassenge § 883 Rn. 15; Staudinger/Gursky § 883 Rn. 50; Staudinger/Kanzleiter § 2286 Rn. 7 f.; Preuß DNotZ 1998, 602/608; siehe auch BayObLGZ 1996, 183/185).
  • BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 35/99

    Eintragung eines Widerspruchs gegen eine Vormerkung im Grundbuch

    Der Schuldner des Anspruchs muß bei der Eintragung der Vormerkung Eigentümer des von ihr betroffenen Grundstücks oder Inhaber des von ihr betroffenen Rechts am Grundstück sein (vgl. BGHZ 134, 182/188; BayObLGZ 1996, 183/185 f.).

    Der Sachverhalt unterscheidet sich hier von dem Fall, daß der eingetragene Eigentümer eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines (mehrfach) bedingten Anspruchs bewilligt, den dann voraussichtlich erst seine Erben erfüllen müssen; ein solcher Anspruch kann grundsätzlich durch Vormerkung gesichert werden (vgl. BGHZ 134, 182 ff.; BayObLGZ 1996, 183 ff.).

  • VG Oldenburg, 19.08.2003 - 6 B 2764/03

    Konkurrentenstreitigkeit um einen Beförderungsdienstposten - aktuelle

    Bei der Entscheidung zwischen mehreren im wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern dürfen deshalb keine ganz anderen Akzente gesetzt werden als sie sich aus der Stellenausschreibung ergeben (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 25. November 1996 - 2 M 4952/96 -, Nds.RPfl. 1997, S. 59 (60); vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 5. April 2002, - 1 B 1133/01 -, NVwZ-RR 2003, S. 52).
  • VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 B 2762/03

    Aktualitätserfordernis; aktuelle Beurteilung; Anordnungsanspruch;

    Bei der Entscheidung zwischen mehreren im wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern dürfen deshalb keine ganz anderen Akzente gesetzt werden als sie sich aus der Stellenausschreibung ergeben (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 25. November 1996 - 2 M 4952/96 -, Nds.RPfl. 1997, S. 59 (60); vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 5. April 2002, - 1 B 1133/01 -, NVwZ-RR 2003, S. 52).
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